Kostenerstattung für Osteopathie

Kostenerstattung der Behandlungskosten für Osteopathie

Seit 2012 tragen viele gesetzliche Krankenkassen anteilig die Behandlungs-Kosten osteopathischer Behandlungen, sofern der behandelnde Osteopath eine Kassenzulassung vorweisen kann.
Osteopathie ist eine zusätzliche Leistung Ihrer Krankenkasse. Sie müssen in Vorleistung gehen und können die Quittung bei Ihrer Kasse zur Erstattung der Behandlungs-Kosten einreichen. Voraussetzung dafür ist eine Osteopathie-Verordnung durch einen niedergelassenen Arzt mit einer Diagnose auf einem Privatrezept.
Die Kosten für eine Behandlungsstunde für gesetzlich Versicherte betragen bei uns aktuell 85 Euro.

Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen und deren anteilige Kostenerstattung für die Osteopathie  finden Sie hier.

( diese Angaben sind ohne Gewähr. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte direkt ihre Versicherung.)

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Kostenerstattung für Osteopathie
Zusatzversicherte mit Heilpraktiker-Versicherung

Sie können Ihre Behandlungen bei uns als Heilpraktikerleistung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abrechnen lassen.

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Kostenerstattung für Osteopathie
Behandlungs-Kosten-Privatversicherte und Beihilfeberechtigte Patienten

Sie haben zwei Möglichkeiten der Abrechnung:
– über Heilpraktikerleistungen im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker
– über eine Heilmittelverordnung

Bitte beachten Sie, dass von uns bei Abrechnung der Leistungen über Zusatz- bzw. Privatversicherungen ein ca. 20% höherer Durchschnittswert berechnet wird, als im Bereich der Selbstzahler oder gesetzlich Versicherten. Bei Bedarf erstellen wir gern nach der ersten Behandlung eine Probeabrechnung.

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Preisgestaltung und Kostenerstattung in der Physiotherapie:

Selbstzahler Preise in der Physiotherapie:

60 Minuten 70 €..

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Gesetzlich Versicherte:

Die Preise unserer Leistung sind durch die Rahmenverträge zwischen den Krankenkassen und Leistungserbringern  (Rahmenempfehlungen zur Heilmittelversorgung) fest vereinbart und werden direkt abgerechnet. Sie zahlen lediglich die Rezeptgebühr (10 €  +  10 % vom Rezeptwert), sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.

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Beihilfepatienten:

Die Behandlungspreise für Beihilfeberechtigte orientieren sich an den Bestimmungen des Bundesministeriums des Innern. (sog.Beihilferichtlinien)

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Privatversicherte:

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen wir unsere Heilmittelpreise im Bereich Physiotherapie an dieser Stelle nicht veröffentlichen.
Gern erstellen wir Ihnen im Vorfeld einer Behandlung einen Kostenvoranschlag, den Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Selbstverständlich erhalten Sie nach Abschluss der Behandlung Rechnungsbelege in doppelter Ausführung zur Vorlage bei  Krankenkassen, Beihilfestellen und Finanzamt.

 

Sie sind gesetzlich Krankenversichert und suchen eine günstige Zusatzversicherung für die Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)?

Dann klicken Sie bitte hier.

 

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